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Grundbildung


Allgemein

Als engste Mitarbeiterin des Arztes oder der Ärztin empfängt die Medizinische Praxisassistentin die Patienten und hilft ihnen, wenn nötig, sich für die Untersuchung vorzubereiten. Sie assistiert bei ärztlichen Verrichtungen, legt Verbände an, verabreicht Injektionen, bedient Apparate, pflegt und sterilisiert Instrumente, macht Röntgenaufnahmen und führt im Labor Blut-, Urin- und Stuhluntersuchungen durch. Dazu organisiert sie den Verlauf der Sprechstunde, bedient das Telefon und erledigt einen grossen Teil der administrativen Arbeiten. Sie ist in der Regel die erste Anlaufstelle für die oder den Patienten und trägt damit einen grossen Teil zum Image der Praxis bei.

Persönliche Anforderungen für die Ausbildung
Erwartet werden neben einer gepflegten Erscheinung mit sicherem Auftreten und guten Umgangsformen vor allem ein freundliches und einfühlsames Verhalten gegenüber Patientinnen und Patienten. Wichtig sind daneben eine rasche Auffassungsgabe, geistige Beweglichkeit, Organisationstalent, logisches selbständiges Denkvermögen und insbesondere ein hohes Mass an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Seelische Belastbarkeit und Verschwiegenheit gehören generell zu den Eigenschaften jeder Berufssparte im Gesundheitswesen.

MPA-Ausbildung
Während die Ausbildung zur Arztgehilfin bis 1996 nach einem privatrechtlichen Reglement der FMH an Privatschulen erfolgte, selber finanziert werden musste und mit dem Diplom dem Verbindung der Schweizer Ärzte (DVSA) abschloss, werden die angehenden Medizinischen Praxisassistentinnen (MPA) seit dem Herbst 1996 gemäss Berufsbildungsgesetz ausgebildet. Die Ausbildung steht unter der Aufsicht des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) und der kantonalen Berufsbildungsämter. Mit Ausnahme von drei Kantonen wird nur noch ein Ausbildungsweg angeboten, die dreijährige Lehre. Das Eintrittsalter ist 16 Jahre.

Per 1. Januar 2010 sind die neue Bildungsverordnung und der neue Bildungsplan in Kraft getreten. Sie betreffen alle Lernenden, die ihre Ausbildung im August 2010 aufnehmen. Der Bildungsplan definiert die Handlungskompetenzen, die Lektionentafel der Berufsfachschule, die Organisation, die Aufteilung und Dauer der überbetrieblichen Kurse sowie das Qualifikationsverfahren. Ab dem 1. Januar 2013 gelten die neuen Bestimmungen über das Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel. Neu gilt keine Altersgrenze mehr, die Lehre kann nach Abschluss der 9 obligatorischen Schuljahre angetreten werden 
 
Download des Reglements von 1996

Download Bildungsplan berufliche Grundbildung Januar 2010 dt

Download Bildungsplan fr berufliche Grundbildung Januar 2010 fr


Download Bildungsplan it berufliche Grundbildung Januar 2010 it 

Download Verordnung über berufliche Grundbildung 2009


Ausbildungsberechtigung
Lernende dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm vermittelt wird, allenfalls auch dann, wenn sich Lehrbetriebe verpflichten, einzelne Teile der Ausbildung in einem andern Betrieb vermitteln zu lassen. Zur Ausbildung von Lernenden sind berechtigt Aerzte in Zusammenarbeit mit ständig beschäftigten gelernten Medizinischen Praxisassistentinnen oder Arztgehilfinnen DVSA oder gelernten Personen verwandter Berufe, die mindestens zwei Jahre im gesamten Berufsfeld der Medizinischen Praxisassistentin gearbeitet haben (z.B. Medizinische Laborantinnen mit Röntgenberechtigung oder Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen).

Schnupperlehrstellen
Der SVA und die FMH haben gemeinsam ein gesamtschweizerisches Schnupperlehrstellenverzeichnis für die Ausbildung von medizinischen Praxisassistentinnen erarbeitet. Die im Verzeichnis aufgeführten Arztpraxen erklären sich bereit, nach Absprache Schülerinnen im Stadium der Berufswahl zu einer Schnupperlehre aufzunehmen und einen Einblick in die Berufsarbeit der Medizinischen Praxisassistentin zu gewähren. mehr

Modell-Lehrgang
Ein Instrument für den Berufsbildner oder die Berufsbildnerin über die Gestaltung der praktischen Ausbildung der Lernenden im Lehrbetrieb zur Ausbildung gemäss Reglement 1996, solange Vorrat zu beziehen im SVA-Shop. Zur neuen MPA-Ausbildung gemäss Bildungsverordnung 2010 wurde kein Modelllehrgang erarbeitet. Berufsbildnerinnen und Lernenden steht der neue "Praxisleitfaden" zur Verfügung, verfasst von Dr. med. E. Schalch und zu beziehen beim Schweizerischen Ärzteverlag EMH.
 
Lehrstellenliste
Der SVA führt aus Aktualitätsgründen keine Lehrstellenliste. Auskünfte über freie Lehrplätze erhalten sie bei ihrem Kantonalen Berufsbildungsamt oder bei der Schweizerischen Lehrstellenbörse.

Berufsschulen
Eine Liste aller Berufsschulen für MPA kann hier heruntergeladen werden.