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Regionale Berufsbildnerinnenkurse
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Regionale SVA-Berufsbildnerinnenkurse für die Ausbildung von Medizinischen Praxisassistentinnen
Gemäss Berufsbildungsgesetz haben die Berufsbildnerinnen einen Berufsbildnerinnen-Kurs zu absolvieren. Dieses Obligatorium gilt auch für die Arztpraxis, sobald medizinische Praxisassistentinnen ausgebildet werden. Dabei ist ausreichend, wenn eine mit der Ausbildung der Lernenden betraute Person (Arzt oder medizinische Praxisassistentin) pro Praxis den Kurs besucht. Einzelne Kantone dispensieren Berufsbildnerinnen vom Kursbesuch, wenn diese bereits mehrere Praktikantinnen oder Lernende erfolgreich ausgebildet haben. Weitere Auskünfte darüber erteilen die Kantonalen Berufsbildungsämter.
Zielsetzung
Die Ausbilderinnen und Ausbilder von medizinischen Praxisassistentinnen sollen in konzentrierter, systematischer Form diejenigen Informationen und Kenntnisse erhalten, die sie zur Betreuung und Ausbildung der Lernenden benötigen. Das Kursprogramm entspricht dem Rahmenlehrplan des BBT.
Kursinhalte
Grundlagen der Berufsbildung, gesetzliche Grundlagen des Lehrverhältnisses, Entwicklung und Gesundheit der Jugendlichen, Selektion der Lernenden, Qualifikation der Lernenden, Führung der Lernenden, Ausbildungsplanung, Lehren und Lernen im Betrieb, Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge, Suchtprävention,Lehrbetrieb und Berufsfachschule, Lehrabschlussprüfung.
Lehrmethoden
Gruppenarbeiten, Fallstudien, Rollenspiele, Referate.
Teilnahmevoraussetzungen
Gelernte MPA, Arztgehilfinnen DVSA mit Röntgenberechtigung; Krankenschwestern, Medizinische Laborantinnen und Medizinisch-technische Radiologie- Assistentinnen, die mindestens zwei Jahre im gesamten Berufsfeld der MPA gearbeitet haben (mit Röntgenberechtigung); Ärzte und Ärztinnen. Die Teilnehmerzahl ist auf minimal 14 und maximal 22 pro Kurs begrenzt.
Kurskosten
Kurs- und Materialgeld Fr. 400.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer), Fr. 500.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft) bzw. Fr. 600.- (für Nichtmitglieder).
Kursausweis
An Absolventinnen und Absolventen mit regelmässigem Kursbesuch (mindestens 90% der Lektionen besucht) wird der offizielle Kursausweis für Berufsbildnerinnen in Lehrbetrieben abgegeben. Dieser Ausweis wird beim Kantonalen Berufsbildungsamt des Arbeitsorts registriert (unbedingt AHV-Nr. auf Anmeldetalon angeben).
Anmeldung
Ausschliesslich schriftlich mit vollständig ausgefüllter Anmeldekarte (PDF) an das SVA-Zentralsekretariat, Monbijoustrasse 35, Postfach 6432, 3001 Bern oder über Fax 031 381 04 57.
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