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Regionale Berufsbildnerinnenkurse

Kursbeschrieb als PDF

Zur Kursanmeldung

Gemäss Berufsbildungsgesetz haben die Berufsbildnerinnen einen Berufsbildnerinnen-Kurs zu absolvieren. Dieses Obligatorium gilt auch für die Arztpraxis, sobald Medizinische Praxisassistentinnen ausgebildet werden. Dabei ist es ausreichend, wenn eine mit der Ausbildung der Lernenden betraute Person (Arzt oder medizinische Praxisassistentin) pro Praxis den Kurs besucht. Einzelne Kantone dispensieren Berufsbildnerinnen vom Kursbesuch, wenn diese bereits mehrere Praktikantinnen oder Lernende erfolgreich ausgebildet haben. Weitere Auskünfte darüber erteilen die kantonalen Berufsbildungsämter. Der SVA bietet in Zusammenarbeit mit dem für die Kursorganisation behördlich anerkannten VAWB (Verein für die Aus- und Weiterbildung von Bildungsfachleuten), Schlieren, nach einjähriger Pause wiederum Berufsbildnerinnen-Kurse in den Kantonen Zürich, Bern und Aargau an. Da der Kursausweis für Berufsbildnerinnen in der ganzen Schweiz Gültigkeit hat, spielt es keine Rolle, in welchem der drei Angebotskantone Sie den Kurs besuchen. Die FMH bietet für ihre Mitglieder eigene Kurse mit reduziertem Pensum an.

Zielsetzung
Die Ausbildnerinnen und Ausbildner von Medizinischen Praxisassistentinnen sollen in konzentrierter, systematischer Form diejenigen Informationen und Kenntnisse erhalten, die sie zur Betreuung und Ausbildung der Lernenden benötigen. Das Kursprogramm entspricht dem Rahmenlehrplan des BBT:

Kursinhalte
40 Lektionen, aufgeteilt auf 5 bis 10 Kurstage.
Umgang mit Lernenden, Planung und Umsetzung der betrieblichen Bildung, Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten, Rahmenbedingungen der Berufsbildung.

Kursausweis
An Absolventinnen und Absolventen mit regelmässigem (es müssen gemäss Berufsbildungsgesetz zwingend alle Lektionen besucht sein) Kursbesuch wird der offizielle Ausweis für Berufsbildnerinnen abgegeben. Dieser Ausweis wird beim Kantonalen Berufsbildungsamt des Arbeitsorts registriert (unbedingt AHV-Nr. in der Anmeldung angeben) und ist in der ganzen Schweiz gültig (unabhängig davon, in welchem Kanton man den Kurs besucht hat!).Fehlende Stunden müssen in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

Die Berufsbildnerinnen-Qualifikation gilt als Zulassungskriterium zur Berufsprüfung Medizinische Praxiskoordinatorin.

Teilnahmevoraussetzungen
Gelernte MPA, Arztgehilfinnen DVSA mit Röntgenberechtigung; Pflegefachfrauen, Medizinische Laborantinnen und Fachfrauen für medizinisch technische Radiologie, die mindestens zwei Jahre im gesamten Berufsfeld der MPA gearbeitet haben (mit Röntgenberechtigung); Ärztinnen und Ärzte.

Die Teilnehmerzahl ist auf minimal 14 und maximal 22 pro Kurs begrenzt.

Lehrmethoden
Gruppenarbeiten, Fallstudien, Rollenspiele, Referate

Kurskosten
Kantone Bern und Zürich (Durchführung durch VABW):
Fr. 460.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 660.- (für Nichtmitglieder)
In den Preisen inbegriffen ist das Handbuch für Berufsbildnerinnen.
Der Kanton Zürich subventioniert die Berufsbildnerinnen-Kurse nicht.
Subventionen für den Kanton Bern sind noch in Abklärung. Sollte der Kanton Subventionen sprechen, werden sie direkt bei der Anmeldung den Berufsbildnerinnen weitergegeben.

Kanton Aargau (Durchführung in Kooperation mit WBZ Lenzburg):
Verschiedene Kantone subventionieren die Ausbildung von Berufsbildnerinnen unterschiedlich.
Für Berufsbildnerinnen, die im Kanton Aargau wohnen, subventioniert der Kanton die Kurskosten mit Fr. 100.-.
Die Kurskosten betragen demnach für Aargauerinnen:
Fr. 460.- (für SVA-Mitglieder mit mindestens 2-jähriger Mitgliedschaftsdauer)
Fr. 560.- (für SVA-Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Mitgliedschaft)
Fr. 660.- (für Nichtmitglieder)
In den Preisen inbegriffen sind neben dem Handbuch für Berufsbildnerinnen 5 Mittagessen im Wert von Fr. 75.-.
Wer nicht im Kanton Aargau wohnt, kann die Subventionen von Fr. 100.- nicht geltend machen und bezahlt Fr. 100.- mehr.

Anmeldung
Ausschliesslich schriftlich via Link auf www.sva.ch

Kurse Kanton Zürich:
Die Daten sind infolge pendentem Bewilligungsverfahren  im Kanton Zürich noch nicht bekannt. Diese werden jedoch für die zweite Hälfte 2012 ab ca. Februar 2012 veröffentlicht. Als Ausweichmöglichkeit können die Kurse in Lenzburg belegt werden.