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Zentralpräsidentin

Tresa Stübi
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Zentralsekretariat

Bruno Gutknecht, Fürspr.
Monbijoustrasse 35
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Dienstleistungen


Der Schweiz. Verband Medizinischer PraxisAssistentinnen SVA

  • vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Behörden und Verbänden und in paritätischen Kommissionen;
  • organisiert Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf gesamtschweizerischer Ebene und über seine 14 kantonalen und regionalen Sektionen in der Deutschschweiz (für Mitglieder kostenlos oder zu stark reduziertem Tarif);
  • informiert monatlich in der SVA-Verbandszeitschrift PraxisArena über medizinische Fachthemen, aktuelle Berufs- und Standesfragen sowie über das Verbandsgeschehen;
  • arbeitet aktiv zusammen mit Ärzteschaft und Behörden an der Gestaltung der Überbetrieblichen Kurse und Lehrabschlussprüfungen;
  • erarbeitet zusammen mit der FMH die reglementarischen Grundlagen für eine modular aufgebaute Berufsprüfung mit Eidgenössischem Fachausweis;
  • führt einwöchige Berufsbildnerinnen-Seminare in Waltensburg durch mit Abgabe des offiziellen Ausweises;
  • erstellt und vertreibt zusammen mit dem Arbeitgeberverband FMH einen Musterarbeitsvertrag;
  • bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Kollektivvertrags bei einer anerkannten Krankenkasse zu äusserst günstigen Bedingungen gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichern zu lassen;  
  • bietet seinen Mitgliedern im Rahmen eines Kollektivvertrags eine MULTI-Rechtsschutzversicherung für maximale Sicherheit zu einem minimalen Preis;
  • verschafft seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich bei einem Versicherungspartner zu günstigen Bedingungen für Hausrat, Motorfahrzeughaftpflicht und Privathaftpflicht versichern zu lassen; 
  • unterhält für seine Mitglieder auf dem Zentralsekretariat in Bern einen kostenlosen telefonischen Beratungsdienst für alle Rechts- und Bildungsfragen (u.a. Arbeitsrecht, Grundbildung, Wiedereinstieg, usw.);
  • ist Partner des Internet-Stellenportals www.praxisstellen.ch;
  • leitet arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen medizinischen Praxisassistentinnen oder Lernenden und Ärztinnen oder Ärzten an eine paritätisch gewählte Schlichtungsstelle weiter, die in einem für die Parteien kostenlosen Verfahren Einigungsvorschläge zur aussergerichtlichen Erledigung ausarbeitet.