Strahlenschutz-Refresh für MPA, MPK, Aerztinnen, Aerzte, RFP/MTRA

 

Seit dem 1.1.2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft, welche die folgende Fortbildungspflicht beinhaltet:

Alle Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben, dieser im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein können oder den Umgang damit planen oder anordnen, sind verpflichtet eine Weitertbildung zu absolvieren. Die/der Strahlenschutzsachverständige eines Betriebs ist verpflichtet, ein Weiterbildungskonzept sowie Weiterbildungen zu dokumentieren.


Periodizität: Alle 5 Jahre 8 Unterrichtseinheiten (UE).

 

Eine Weiterbildung muss mindestens zwei der folgenden Inhalte abdecken:

  • Wiederholen von Gelerntem
  • Aktualisierung und neue Entwicklungen
  • Gewonnene Erkenntnisse aus dem Betrieb oder aus Störfällen
  • Einbeziehen von Beispielen aus der Praxis

 

Kursinhalt

  • Repetition der Radiologie-Grundlagen (theoretisch)
  • Praktische Anwendung und Ueben an den Röntgengeräten vor Ort
  • Strahlenschutzmassnahmen
  • Gelerntes auffrischen und neue Erkenntnisse gewinnen
  • Qualitätssicherung
  • Einhalten von gesetzlichen Erfordernissen
  • Digitales Röntgen und die Besonderheiten
  • Neuste Erkenntnisse aus dem Strahlenschutz
  • Je nach Absprache können Schwerpunkte gewählt werden und Eingehen auf spezifische Fragestellungen 

 

Anmeldung