Strahlenschutz-Refresh für MPA, MPK, Aerztinnen, Aerzte, RFP/MTRA
Seit dem 1.1.2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft, welche die folgende Fortbildungspflicht beinhaltet:
Alle Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben, dieser im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein können oder den Umgang damit planen oder anordnen, sind verpflichtet eine Weitertbildung zu absolvieren. Die/der Strahlenschutzsachverständige eines Betriebs ist verpflichtet, ein Weiterbildungskonzept sowie Weiterbildungen zu dokumentieren.
Periodizität: Alle 5 Jahre 8 Unterrichtseinheiten (UE).
Eine Weiterbildung muss mindestens zwei der folgenden Inhalte abdecken:
- Wiederholen von Gelerntem
- Aktualisierung und neue Entwicklungen
- Gewonnene Erkenntnisse aus dem Betrieb oder aus Störfällen
- Einbeziehen von Beispielen aus der Praxis
Kursinhalt
- Repetition der Radiologie-Grundlagen (theoretisch)
- Praktische Anwendung und Ueben an den Röntgengeräten vor Ort
- Strahlenschutzmassnahmen
- Gelerntes auffrischen und neue Erkenntnisse gewinnen
- Qualitätssicherung
- Einhalten von gesetzlichen Erfordernissen
- Digitales Röntgen und die Besonderheiten
- Neuste Erkenntnisse aus dem Strahlenschutz
- Je nach Absprache können Schwerpunkte gewählt werden und Eingehen auf spezifische Fragestellungen
