Arbeitsvertrag

Der SVA gibt gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband FMH einen Musterarbeitsvertrag heraus. Dieser kann direkt über die FMH-Webseite ausgedruckt werden. Der SVA empfiehlt seinen Mitgliedern, beim Vertragsabschluss auf der Anwendung dieses Musterarbeitsvertrags zu bestehen und keine selbstredigierten Verträge zu akzeptieren.

Rechtsauskünfte

Probleme am Arbeitsplatz? Unsere Anwälte im Zentralsekretariat in Bern sind spezialisiert im Arbeitsrecht und bieten Ihnen einen telefonischen Beratungsdienst für alle Rechts- und Ausbildungsfragen (u.a. Arbeitsrecht, Grundbildung, Wiedereinstieg, usw.), für Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder oder Ärztinnen und Ärzte gegen Rechnung nach Zeitaufwand. Es werden keine schriftlichen oder E-Mail-Auskünfte erteilt.

Schlichtungsstelle

Für Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag stellen SVA und FMH gemeinsam eine unabhängige Schlichtungsstelle zur Verfügung, die von Medizinischen Praxisassistentinnen über das SVA-Zentralsekretariat und von Ärztinnen und Ärzten über das FMH-Generalsekretariat angerufen werden kann. Die Schlichtungsstelle prüft in einem schriftlichen Verfahren die Standpunkte beider Parteien und erstellt einen Einigungsvorschlag. Die Schlichtungskosten werden durch SVA und FMH getragen. Download des Schlichtungsreglements

Arbeitszeitkontrolle

Die Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen und die entsprechenden Unterlagen und Verzeichnisse während mindestens fünf Jahren aufzubewahren, ist gesetzlich verankert (Arbeitsgesetz und Verordnung 1 dazu). Die entsprechenden Bestimmungen gelten seit rund 15 Jahren für alle Betriebe in der Schweiz, damit natürlich auch für Arztpraxen. Allerdings sind sich die wenigsten Arbeitgeber dieser Verpflichtung bewusst.
 
Das Gesetz lässt den Arbeitgebern die Auswahl des Erfassungsinstrumentariums frei. Nachdem die seit Jahrzehnten bekannten Stempelautomaten aus der Mode gekommen sind, bietet sich neben der schriftlichen Erfassung der digitale Weg an. Auf dem Markt können über das Internet verschiedenste Softwarelösungen mit mehr oder weniger komfortabler Anwendung und zu unterschiedlichen Preisen gekauft werden. Der SVA bietet nun für Arztpraxen ein kostenloses Excel-Tool zum Download an. Die Applikation ist selbsterklärend und verlangt zum Betrieb ein installiertes Excel aus der Microsoft Office-Familie. Erfasst werden die Soll-Arbeitszeit pro Tag sowie die entsprechenden Anfangs- und Schlusszeiten am Vormittag und Nachmittag. Die Applikation errechnet daraus die Präsenzzeit und im Vergleich mit der Soll-Arbeitszeit allfällige Überstunden oder Kompensationszeiten. Gleichzeitig ist die Kontrolle der Ferientage beziehungsweise des Ferien-Restbestands im Kalenderjahr möglich. Der tägliche Erfassungsaufwand ist minim.
 
Die Applikation entspricht den gesetzlichen Vorgaben an die Aufzeichnungspflicht und ermöglicht gleichzeitig die saubere Kontrolle von geleisteten Überstunden und deren Kompensation, aber auch die Abrechnung von Arbeitsverhältnissen im Stundenlohn. Damit erhalten auch die Arbeitsvertrags-Parteien ein Instrument, um die Überstunden nachzuvollziehen. Voraussetzung für den späteren Nachweis ist, dass jeweils die Aufzeichnungen eines Monats ausgedruckt und durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmerin visiert werden. Download Zeiterfassungs-Kontrolle (Windows), Download Zeiterfassungs-Kontrolle (Apple)