Ziel ist die Dokumentation der jährlichen Weiterbildungsanstrengungen als sichtbares Element der Qualitätssicherung in der Berufsarbeit zuhanden der Arbeitgeber. Diese sollen einerseits in die Lage versetzt werden, dass sie das fachliche Potential ihres Teams besser einschätzen können. Andererseits sollen Ärztinnen und Ärzte damit angehalten werden, die nachgewiesene Weiterbildungstätigkeit ihrer Mitarbeiterinnen in die Beurteilung im jährlichen Qualifikationsgespräch des Anstellungsverhältnisses einzubeziehen. Der SVA hat bewusst auf die Einführung eines Weiterbildungsobligatoriums verzichtet.
 
Die Bewertung der Bildungsleistungen erfolgt über die Erteilung von Credits an die einzelnen Bildungsgefässe gemäss ihres Bildungsnutzens und der Dauer der Kurse. Für die zentralen und regionalen Weiterbildungskurse des SVA können die Kursorganisatorinnen und -orga­ni­satoren die Zuteilung von Credits beantragen. Die Credits werden zusammen mit der Kursausschreibung auf der webbasierten Datenbank des SVA hinterlegt und den Kursteilnehmerinnen über die Teilnahmebestätigung oder das Kurstestat ausgewiesen. SVA-Mitglieder erhalten die Credits auch über den Eintrag im digitalen Testatheft aufgezeichnet.
 
Der SVA erteilt auf Gesuch hin Drittanbietern (Bildungsinstitutionen, Firmen) Credits für von ihnen angebotene Kurse.
 
SVA-Mitglieder können ihren persönlichen Weiterbildungsnachweis über ihren persönlichen Mitglieder-Account bei www.sva.ch einsehen und ausdrucken. Der Nachweis enthält eine Auflistung der besuchten Veranstaltungen, seit Februar 2015 auch die Summe der erzielten Credits und als Vergleich dazu das vorgegebene Jahressoll.

Creditsvergabe an Drittanbieter

Der SVA erteilt Credits für den Besuch seiner zentralen und regionalen Weiterbildungskurse. Drittanbieter von Bildungsveranstaltungen für MPA (Firmen und Bildungsinstitutionen) erhalten auf Gesuch hin SVA-Credits für ihre Kurse. Die Beurteilung der Kurse von Drittanbietern auf ihre Credit-Würdigkeit erfolgt nach den gleichen Kriterien, wie für SVA-Kurse. Massgeblich sind die Bildungsinhalte, die Fachkompetenz der Referentinnen oder Referenten sowie die Dauer der Veranstaltung.
 

  • Merkblatt für die Creditsvergabe an Drittanbieter
  • Gesuchsformular für die Creditsvergabe an Drittanbieter
  • Reglement über die zentrale Weiterbildungskontrolle und die Vergabe von Credits an Drittanbieter