Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) besteht in der Schweiz zum ersten Mal eine einheitliche digitale Sammlung für behandlungsrelevante Gesundheitsinformationen. Der Bund lancierte dazu am 30. Juni 2023 eine Partnerkampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gemeinsam mit den Kantonen.

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit Ihrer Patientinnen und Patienten. Diese bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf. Über eine sichere Internetverbindung sind die im EPD hinterlegten Informationen für Ihre Patientinnen und Patienten und – sofern für Sie als Gesundheitsfachperson freigegeben – jederzeit abrufbar. Die neue Möglichkeit für den Informationsaustausch zwischen Patientinnen und Patienten und Ihnen als behandelnde Gesundheitsfachperson ist die Basis für die Zukunft eines sicheren, qualitativ hochstehenden und effizienten Schweizer Gesundheitssystems.

Wer ist dem EPD angeschlossen?
Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Andere Gesundheitsfachpersonen und vor 2022 niedergelassene Ärzte, Apothekerinnen, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeuten können sich dem EPD freiwillig anschliessen.

Bessere Behandlungsqualität und mehr Sicherheit
Mit dem EPD besteht in der Schweiz zum ersten Mal ein einheitlicher Kommunikationskanal, über den die wichtigsten Informationen einer Patientin oder eines Patienten abrufbar sind.

Dies bietet viele Vorteile:

  • Mit dem EPD haben Sie einen einfachen Zugriff auf aktuelle und behandlungsrelevante Dokumente Ihrer Patientinnen und Patienten. Unnötige oder doppelte Behandlungen können so vermieden werden, die Sicherheit einer korrekten Diagnose und Therapie wird erhöht.
  • Der Zugriff ohne Umwege auf relevante Informationen Ihrer Patientinnen und Patienten kann zum Beispiel eine telefonische Rückfrage oder das Anfordern von Dokumenten bei anderen Gesundheitsfachpersonen ersetzen. Damit wird die interprofessionelle Zusammenarbeit effizienter.
  • Das EPD erlaubt Ihnen in Ausnahmesituationen den Zugriff auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Patientin oder des Patienten. So erhalten Sie in einem medizinischen Notfall Informationen zu Allergien, Medikation oder bekannten Krankheiten.
  • Mit der Einführung des Impfausweises oder des Medikationsplans und weiteren strukturierten Daten wird das Verwalten des EPD noch effizienter werden.
  • Die Patientinnen und Patienten können sich aktiver in den Behandlungs-prozess einbringen. Sie haben damit die Möglichkeit, ihre Compliance zu verbessern. Längerfristig nützt das dem gesamten Gesundheitssystem.
  • Je mehr Gesundheitsfachpersonen, Patientinnen und Patienten am EPD- System teilnehmen, desto mehr Informationen sind vorhanden und desto weniger Zeit geht bei der Suche nach Informationen verloren.

Nationalen Informationskampagne «Das EPD wirkt.»
Mit «Das EPD wirkt.» lanciert das Bundesamt für Gesundheit BAG zusammen mit den Kantonen eine Partnerkampagne für die Sensibilisierung der Gesundheitsfachpersonen und der Bevölkerung. Diese Kampagne wird im Sommer 2023 gegenüber den Gesundheitsfachpersonen und zu Beginn des Jahres 2024 für die Bevölkerung ausgerollt.

Sie können Teil dieser Kampagne sein und Informationsmaterial für Gesundheitsfachpersonen und Ihre Patientinnen und Patienten direkt unter patientendossier.ch/publikationen  bestellen.

Für ein sicheres, qualitativ hochstehendes und effizientes Gesundheitssystem
Diverse Leistungserbringer unterstützen das EPD bereits. Nutzen Sie das Informationsmaterial, informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten und eröffnen Sie Ihr persönliches EPD. So schaffen wir gemeinsam die Basis für die Zukunft eines sicheren, qualitativ hochstehenden und effizienten Schweizer Gesundheitssystems.

Mehr Informationen: www.patientendossier.ch