Sensorbasierte Glukosemesssysteme neu über die Grundversicherung abrechenbar
Seit dem 1. Januar 2026 sind sensorbasierte Glukosemonitoring-Systeme (CGM) in der schweizerischen Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) unter der Position 21.07 aufgenommen. Diese Neuerung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ermöglicht es Diabetikerinnen und Diabetikern, die eine intensivierte Insulintherapie durchführen oder eine Insulinpumpe verwenden, diese Systeme über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen.
Die Verordnung erfolgt durch Fachärztinnen und Fachärzte gemäss den festgelegten Verordnungsvoraussetzungen. Diese Änderung stellt eine bedeutende Erleichterung für Betroffene dar, da die Kosten für CGM-Systeme nun von der Grundversicherung übernommen werden können.
Interessiert? Hier findest du die detaillierten Informationen, S. 115




