"Hesch gwüsst"

  • dass Dir in Notfällen folgende nationale Nummern weiterhelfen:
    • 112 Europäischer Notruf 
    • 145 Hilfe bei Vergiftungen
    • 142 Opferhilfe 
    • 147 Hilfe für Kinder und Jugendliche
    • 143 Hilfe für Erwachsene 116 000 Missing Children Switzerland
  • dass wenn man im Restaurant als Gast bei guter Bedienung dem Servicepersonal ein sogenanntes Trinkgeld gibt man von einem «overtip» spricht und dieser nicht Lohnbestandteil ist?
  • dass es keine gesetzliche Maximaldauer bei einer Weiterbildungsvereinbarung gibt, diese jedoch angemessen und verhältnismässig sein muss?
  • Üblich sind je nach Umfang und Kosten der Weiterbildung grundsätzlich 1 – 2 Jahre. 3 Jahre sind bei besonders umfangreichen und kostenintensiven Weiterbildungen möglich. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände und der Nutzen der Weiterbildung (für beide Seite!).
  • dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts entscheiden kann, ob Rauchpausen erlaubt, bezahlt oder nachgearbeitet werden müssen? Klare vertragliche Regelungen schaffen Klarheit
  • dass eine Kündigung per WhatApp erfolgen kann, sofern weder Gesetz noch Arbeitsvertrag eine Schriftform verlangen. Dass die Kündigung beim Empfänger eingegangen ist, muss im Streitfall vom Absender bewiesen werden.

Darum: kündigen per WhatsApp geht, beim blauen Häkchen beginnt dann jedoch die Beweisfrage… 

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