"Hesch gwüsst"

  • Dass eine heisse Mietwohnung nicht einfach hingenommen werden muss und bei erheblicher Beeinträchtigung des Wohnens unter Umständen ein Mietmangel vorliegt?vEine Dachwohnung darf sonnig sein, jedoch nicht zur Tropenhalle werden

 

  • dass Dir der Arbeitgeber während der Ferien grundsätzlich nicht kündigen darf, bzw. die Kündigung erst als zugestellt gilt, wenn nach Deiner Rückkehr mit Deiner Kenntnisnahme gerechnet werden darf? Ferien sind zur Erholung da und nicht für arbeitsrechtliche Überraschungen

 

  • dass es grundsätzlich keine gesetzliche Höchsttemperatur für Praxen gibt, die Arbeitgeber jedoch verpflichtet sind, Eure Gesundheit zu schützen (Fürsorgepflicht) und deshalb geeignete Massnahmen ergreifen sollten (Ventilatoren, angepasste Arbeitszeiten, Sonnenschutz, etc.)? Die Hitze ist kein Freipass für’s Fernbleiben am Arbeitsplatz, jedoch auch kein Freipass für untätige Arbeitgebende.

 

In dem Sinne; immer auf der sicheren Seite, mit Wissen statt im Streite

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