Das alles trägt der SVA zum Erfolg bei: 

  • Vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Behörden (SBFI / BAG), Verbänden (u.a. FMH, ARAM, ATAM), Berufsfachschulen, paritätischen Organisationen ( BVG-Stiftungen, Margrit u. Ruth Stellmacher-Stiftung u.a.).
  • Kostenloser, telefonischer Beratungsdienst für Rechts- und Ausbildungsfragen (u.a. Arbeitsrecht, Arbeitsgesetz, Vertragsrecht, Mietrecht), sowie Karriere- und Laufbahncoaching im ambulanten, medizinischen Bereich.
  • Organisiert eduQua-zertifizierte Weiterbildungsveranstaltungen und akkreditierte MPK-Seminare (Mitgliederrabatt).
  • 13 Sektionen engagieren sich für Weiterbildung und soziale Kontakte, Austausch unter Berufskolleginnen und -kollegen.
  • Homepage, Verbandszeitschrift Praxisarena, News (Newsletter).
  • SVA-Credits für Weiterbildungskurse, digitaler Weiterbildungsnachweis.
  • Verbands- und bildungspolitische Intressenvertretung (u.a. üK, QV, Kampagnen).

Unsere Mitgliederkategorien

Aktivmitglied (inkl. Praxisarena)
Alle, die aktiv beim SVA mitmachen möchten und in der Medizin arbeiten.

Preis: CHF 170.00
Gönnermitglied (inkl. Praxisarena)
Alle, die die den Berufsverband unterstützen möchten.

Preis: CHF 170.00
Medien- / AHV-Mitglieder (inkl. Praxisarena)
Alle, die nur die Verbandszeitschrift (Praxisarena) und die News erhalten möchten oder das AHV-Alter erreicht haben und immer noch gerne die Praxisarena lesen und Weiterbildungs- und Sektionsanlässe besuchen möchten.

Preis: CHF 70.00
Mitglied Lernende
Alle Lernenden, Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten für die Dauer ihrer Ausbildung. Mit Abschluss erfolgt der automatische Wechsel zur Aktivmitgliedschaft.

Preis: kostenlos
Ehrenmitglied
Personen, die sich um den Verband oder einen der Berufe besonders verdient gemacht haben und von der Delegiertenversammlung ernannt wurden.

Preis: kostenlos

Kündigung: 

Unter folgenden Bedingungen können Sie die Mitgliedschaft im SVA kündigen. Auszug aus unseren Statuten: 

Art. 7: Der Austritt von Mitgliedern erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle auf Ende des Kalenderjahrs unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Statuten SVA

Treten Sie dem SVA bei

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