Per 1.1.2018 ist die neu revidierte Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. 

Diese sieht eine Weiterbildungspflicht von 8 Unterrichtseinheiten alle 5 Jahren vor. Diese Bestimmungen sind verpflichtend. Wer also seine Ausbildung (bezogen auf Grundbildung Thorax/Extremitäten) VOR dem 1.1.2018 abgeschlossen hat, muss die Nachweispflicht bis Ende 2022 erfüllen.


Die Verordnung, FAQ, sowie z.B. auch eine ausführliche Wegleitung ist auf der BAG-Website zu finden: BAG-Website zum Thema
 

Unsere Umsetzung der Weiterbildungspflicht gemäss Strahlenschutzverordnung haben wir mittels Modulen à je 2 Stunden gelöst. Wir haben bereits im Jahr 2017 das erste von vier Modulen angeboten. Durch den Besuch aller Module bei uns hat man somit die nötigen Stunden für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht gemäss BAG.  Infoschreiben FMH

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