Die Medizinalprodukteverordnung MepV ist seit Juli 2020 in Kraft und zieht ein neues EU-Gesetz für Medizinalprodukte nach.

Gemäss dieser Verordnung müssen Importeure von Medizinalprodukten bei SwissMedic registriert werden, um importieren zu können.

Diese Entwicklung dürfte kaum konkrete Auswirkungen auf die Berufstätigkeit der MPA haben. Die meisten Praxen und damit die dort tätigen MPA sind von der Medizinalprodukteverordnung eher wenig / selten betroffen. Die Sterilisation ist der einzige Bereich, welcher auf die MPV stützt (gem ISO). Der SVA trägt dem Rechnung, indem wir schon lange entsprechende Weiterbildungen (Steri-Workshops) anbieten.