Sie haben es sicher von der einen oder anderen Seite schon erfahren, auch wenn es ungeschickt kommuniziert worden ist: Durch die Neustrukturierung von QUALAB haben sich die Vorgaben geändert und jedes Labor muss sich neu registrieren. Dazu gehört auch das Praxislabor. Ab 1. Januar 2023 benötigt jedes Labor für die eindeutige Identifikation eine eigene GLN. Es reicht also nicht mehr, dass Sie als Arzt oder Ärztin oder die Praxis eine GLN haben. Voraussetzung für den Bezug einer solchen GLN für das Labor ist die Registrierung des Labors auf der so genannten DatenAustauschPlattform (DAP). Eine detaillierte Anleitung zum Registrierungsprozess finden Sie hier:  https://www.qualab.swiss/Registration-Labor.htm

 

Die Registrierung und die entsprechende Beantragung einer GLN Labor können ab sofort vorgenommen werden. Die Registrierung muss jedoch jährlich wiederholt werden und sie ist gebührenpflichtig (40 CHF / Jahr, die Gebühr war bisher im Abonnement integriert). Hintergrundinformationen zu dieser Gebühr und zur Historie dieser neuen Registrierungspflicht hat die FMH mit dem Info-Mail vom 13. Oktober verschickt.

Weitere Information zur Neuerung können Sie auch direkt unter www.qualab.swiss nachlesen.