Zur Anwendung der Patientenschutzmittel im Röntgen

In enger Zusammenarbeit mit Philipp R. Trueb, Dr. phil. nat., Co-Leiter Sektion Strahlentherapie und medizinische Diagnostik, Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitsschutz Abteilung Strahlenschutz, präsentieren wir eine kurze Uebersicht der Fakten:

Die Beurteilung der Anwendung von Patientenschutzmitteln in der Röntgendiagnostik hat sich stark verändert. So werden heute nur noch in Ausnahmefällen Schutzmittel empfohlen.

Die Verantwortung für eine sichere und optimierte Anwendung von ionisierender Strahlung am Patienten liegt beim Bewilligungsinhaber. Er muss die korrekte Anwendung in schriftlichen Untersuchungsprotokollen festlegen. Dazu gehört auch die korrekte Anwendung der Patientenschutzmittel. Dabei sollen sie sich an nationalen (wenn vorhanden) und internationalen Empfehlungen orientieren. Die Regelungen in den Untersuchungen sollen grundsätzlich eingehalten werden. Wenn von den Regelungen abgewichen wird, muss dies begründet werden.

Patientenschutzmittel sind nur eine von vielen Möglichkeiten im Optimierungsprozess. Korrekt angewendet haben sie gemäss wissenschaftlichen Berichten nur einen sehr geringen Nutzen (maximal 1%). Werden sie falsch angewendet, können sie die Strahlenbelastung von Patientinnen und Patienten deutlich erhöhen und sogar die Anfertigung zusätzlicher Untersuchungen erforderlich machen. Viele technische Optimierungsmöglichkeiten wie korrekte Einstelltechnik, Wahl geeigneter Belichtungsparameter und Einblendung auf die aufzunehmende Körperregion können einen wesentlich höheren Schutz erzielen (40 % und mehr).

Deshalb wird es künftig wichtiger als bisher, klar definierte Untersuchungsprotokolle für radiologische Anwendungen zu erstellen und zu nutzen, in denen unter anderem auch die Verwendung von Patientenschutzmitteln schriftlich geregelt ist.

In der Projektionsradiologie werden in den neusten Publikationen keine Schutzmittel mehr empfohlen.

Siehe dazu BAG-Webseite: Wegleitungen für Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe (admin.ch) und die neusten Empfehlung in deutscher Sprache wurde von der SSK herausgegeben.

Der SVA weist darauf hin, dass jene Fachpersonen, welche in seltenen Fällen während der Röntgenaufnahme direkt am Patienten Hilfe leisten, selbstverständlich Schutzmittel tragen. Unsere Prüfungsprotokolle im BAG-anerkannten Röntgenkurs sind bereits angepasst: Neu müssen keine Schutzmittel mehr verwendet werden, es soll aber auch keine Abzüge geben, falls aus irgendeinem Grund Schutzmittel eingesetzt werden.

Wir hoffen damit, etwas Licht ins Dunkle zu streuen – vielleicht Streulicht – und sind überzeugt, dass sich auch bei uns in der Schweiz diese Massnahme etabliert.

doriSchütz